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LEISTUNGEN

Im Überblick

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Vertragsrecht

Rechtssicherheit und Umsicht entscheiden schon bei der  Vertragsgestaltung quasi langfristig über den Ausgang eines durchaus möglichen späteren Rechtsstreits.

 

Ergo: der passgenaue, „wasserdichte“ Vertrag mit Ihren Kunden und Geschäftspartnern verhindert bereits im Vorfeld zeitaufwendige und kostenintensive Konflikte

innerhalb der eigenen Arbeitsabläufe, erst recht in letzter Konsequenz vor Gericht.

 

Ein optimales Vertragswerk bestimmt kein Dickicht aus Paragrafen und  Rechtstexten. Zielführend ist die möglichst umfassende, transparente und verständliche Umsetzung der Sachverhalte und des Vertragsgegenstands.

​

Schaffen Sie mit den richtigen Verträgen die Basis für eine Geschäftsbeziehung, die sich konfliktfrei entwickeln kann.

 

Die Leistung umfasst die Erstellung u.a. folgender Vertragstypen:

​

  • Kaufvertrag

  • Werkvertrag

  • Dienstvertrag

  • Geschäftsbesorgungsvertrag

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Ich sichere Ihre Ansprüche und reduziere so Unternehmensrisiken.  

Inkasso

Wenn Kunden offene Rechnungen nicht bezahlen und selbst Erinnerung und Mahnung erfolglos bleiben, ist die Beauftragung eines Experten unbedingt sinnvoll und erforderlich. 

 

Diese Beauftragung eines Rechtsanwalts erhöht den Druck auf Schuldner und entlastet Ihr Rechnungswesen. 

 

Für die Durchsetzung Ihrer offenen Forderungen in allen Phasen des Rechtsstreits übernehme ich:

 

  • außergerichtliche Geltendmachung offener Ansprüche

  • gerichtliche Mahnverfahren

  • streitige Gerichtsverfahren  


Nicht immer sind die Ursachen für die Verweigerung  der Zahlung oder das „Vergessen“ offener Rechnungen in einer prinzipiell schlechten Zahlungsmoral zu finden.

 

Der differenzierende Blick des erfahrenen Experten muss den Wechsel der Perspektive bei der Problemlösung stets einbeziehen:

 

Viel mehr kann auf der Schuldnerseite dahinterstecken, wie etwa:

​

  • Unzufriedenheit mit der Leistung 

  • schlechte Kundenberatung

  • intransparente Verträge

  • Irrtümer 

  • fehlerhafte Rechnung 

​

Oftmals zahlen grundsätzlich gute Kunde wegen vorübergehender Zahlungsschwierigkeiten oder aufgrund von Missverständnissen nicht. Bei diesen Kunden sollte man mit Feingefühl zu Werke gehen, um die Kundenbeziehung nicht unwiederbringlich zu beschädigen.

 

Auch können hohe Außenstände ein Zeichen für Fehler im Unternehmen sein. Hier ist es nachhaltig, die Fehler zu finden und zu beheben, anstatt nur die Schuldner anzugehen.

 

Das Erkennen irrtümlich unberechtigter Forderungen, wie auch gerade die umfassende Ursachenanalyse bei hohen Außenständen, sind also ebenso wichtig wie die konsequente Durchsetzung berechtigter Zahlungsansprüche. 

 

Im Rahmen des Inkassos identifiziere ich interne Fehlerquellen und entwickle mit Ihnen Lösungsansätze zur nachhaltigen Reduzierung Ihrer Außenstände. Eine Arbeitsleistung, die Ihnen zukünftig von großem Nutzen sein kann. 

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Zwangsvollstreckung

Sie haben einen Gerichtsprozess gewonnen und Ihr Schuldner verweigert noch immer die Zahlung? 

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In diesem Fall muss Ihr Anspruch zwangsweise durchgesetzt werden. 

 

Auf der Grundlage bereits rechtskräftiger Urteile oder anderer rechtskräftiger Zahlungstitel (zum Beispiel:

Prozessvergleich, Kostenfestsetzungsbeschluss, Mahnbescheid), lassen sich Ihre Ansprüche auf dem Wege der Zwangsvollstreckung u.a. durch folgende Maßnahmen durchsetzen:

​

  • Kontopfändung

  • Lohnpfändung

  • Pfändung in Grundbesitz (beispielsweise Zwangsversteigerung von Immobilien)

  • Pfändung in Vermögensrechte (zum Beispiel Lebensversicherung oder Rentenansprüche)

  • Sachpfändung (zum Beispiel Pfändung von Kfz, Kunstgegenständen oder Schmuck)

​​

In diesem Zusammenhang umfasst meine Leistung neben der Beantragung und Begleitung der jeweiligen Zwangsvollstreckungsmaßnahme auch die ggf. notwendige Langzeitüberwachung des Schuldners. 

​

Bleibt die Zwangsvollstreckung erfolglos, da der Schuldner zum Zeitpunkt der Pfändung vermögenslos ist, müssen im Rahmen der Langzeitüberwachung die aktuellen Vermögensverhältnisse, sowie Änderungen an der Liquiditätslage Ihres Schuldners differenziert bewertet werden.

 

Dies umfasst u.a.:

​

  • systematische Überprüfung der Lebensumstände Ihres Schuldners

  • regelmäßiger Kontakt zum Schuldner 

  • stetige Bonitätsprüfung und Adressvalidierung über Auskunfteien 

​

Die Langzeitüberwachung von bis zu 30 Jahren gewährleistet die konsequente Durchsetzung Ihrer Forderung, selbst bei zunächst vermögenslosen Schuldnern.

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