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Was bedeutet Zahlungsverzug?

BLOG Beitrag von Rechtsanwalt Dirk Dievernich

September 2022




Was bedeutet Zahlungsverzug ?

Vereinfacht gesprochen spricht man von einem Zahlungsverzug, wenn jemand (der Schuldner) eine Rechnung nicht pünktlich bezahlt.


Die genauen Voraussetzungen für Zahlungsverzug sind gesetzlich definiert. § 286 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) bestimmt, dass der Schuldner mit einer Zahlung in Verzug gerät, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:


Fälliger und durchsetzbarer Anspruch

Der Schuldner muss z.B. aufgrund eines Vertrages dazu verpflichtet sein, an jemanden (den Gläubiger) einen bestimmten Geldbetrag zu zahlen. Dieser Zahlungsanspruch des Gläubigers muss fällig und durchsetzbar sein. Dies bedeutet, dass der Gläubiger bereits berechtigt ist, die Zahlung zu verlangen. Wurde beispielsweise vertraglich vereinbart, dass die Zahlung erst zu einem bestimmten Kalendertag erbracht werden soll, kann sie der Gläubiger nicht früher verlangen. Durchsetzbar ist ein Anspruch, wenn der Schuldner kein tatsächlich bestehendes Leistungsverweigerung- oder Zurückbehaltungsrecht geltend macht (z.B., wenn der Anspruch verjährt ist oder die Zahlung von einer Gegenleistung abhängt, die noch nicht erbracht wurde).


Mahnung

Weitere Voraussetzung für den Zahlungsverzug ist die Mahnung. Hierbei handelt es sich um die Aufforderung des Gläubigers an den Schuldner, die Zahlung vorzunehmen. Mit der Mahnung macht der Gläubiger nach Eintritt der Fälligkeit deutlich, dass er die geschuldete Zahlung verlangt.


Entbehrlichkeit der Mahnung

In einigen Fällen kommt der Schuldner auch ohne Mahnung in Zahlungsverzug. Diese sind:

Zahlungszeitpunkt bestimmt

Eine Mahnung ist für den Eintritt des Zahlungsverzuges ist nicht erforderlich, wenn die Parteien etwa vertraglich bereits einen festen Termin vereinbart haben, an dem die Zahlung erfolgen soll.

Zahlungszeitpunkt bestimmbar

Zahlung verweigert

Zeitablauf von 30 Tagen

Besondere Gründe


Die Folgen des Zahlungsverzuges

Gerät der Schuldner in Zahlungsverzug, kann dies weitreichende finanzielle Folgen für ihn haben. Nach §§ §§ 280 I, II; 286 BGB ist der Schuldner im Falle eines Zahlungsverzuges dazu verpflichtet, dem Gläubiger den durch die Verzögerung der Zahlung entstandenen Schaden zu ersetzen. Hierunter zählen insbesondere

Rechtsverfolgungskosten

Der sind in Zahlungsverzug befindende Schuldner hat dem Gläubiger Rechtsanwalts-, Gerichts- und sonstige Prozesskosten sowie Aufwendungen zu ersetzen, die zur Eintreibung der ausstehenden Zahlung getätigt werden mussten.

Verzugszinsen

Die Liste möglicher Schadensersatzposten ist nicht abschließend. So kann je Einzelfall entgangener Gewinn, Kreditkosten, Steuernachteile und vieles mehr einen Verzugsschaden darstellen, der vom Schuldner zu ersetzen ist.

 

Autor und Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Dirk Dievernich

Florastraße 4 in 40217 Düsseldorf

 
 
 

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Rechtsanwalt Dirk Dievernich

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